Verkündungsdatum: 04.01.2018
Widmung in Bremen – Horn-Lehe
(Technologiepark Universität Achterstraße)
Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der des Technologieparks Universität Achterstraße werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2197.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Der Widmungsplan und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Lage der Straßen |
Straßengruppe (§ 3 Absatz 1 BremLStrG) |
Otto-Hahn-Allee (in Fortführung und Verbreiterung der ehemaligen Kufsteiner Straße in südwestliche Richtung bis zur öffentlichen Grünanlage vor der Eisenbahnstrecke Bremen-Buchholz) |
C |
Barbara-McClintock-Straße (ab Otto-Hahn-Allee in westliche Richtung bis einschließlich südlicher Wendeplatzanlage) |
C |
Hildegard-von-Bingen-Straße (ab Otto-Hahn-Allee in östliche Richtung bis Lise-Meitner-Straße) |
C |
Lise-Meitner-Straße (2. Bauabschnitt ab Karl-Ferdinand-Braun-Straße in südliche Richtung bis Konrad-Zuse-Straße) |
C |
Konrad-Zuse-Straße (ab Otto-Hahn-Allee in östliche Richtung bis Lise-Meitner-Straße) |
C |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 02.01.2018, Amt für Straßen und Verkehr
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