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Widmungen in Bremen-Horn-Lehe, Bremen-Huchting und Bremen- Obervieland

Verkündungsdatum: 03.04.2017

Weser-Kurier vom 3. April 2017

Widmung in Bremen-Horn-Lehe

Erschließung 938 – Kuhlweinstraße

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Erschließung 938 werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert in § 46 aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats vom 2. August 2016 (Brem.GBl. S. 434), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 2146.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Der Widmungsplan und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Lage der Straßen

 

 

Straßengruppe

(§ 3 Absatz 1 BremLStrG)

Kuhlweinstraße (Gemarkung VR 329, Flurstücke 64/9 und 64/5) ab Im Deichkamp in Form einer Querstraße, nördlich davon einer mittig liegenden, platzartigen Aufweitung und einer Stichstraße (zum Teil als überbaute Durchfahrt) bis zur Grünanlage vor der Bundesautobahn A 27)

C

und eine Fuß- und Radwegverbindung (VR  329 Nr. 56/6) zwischen westlichem Ende der Kuhlweinstraße und Vorkampsweg

C

sowie eine weitere Fuß- und Radwegverbindung (VR 329 Nr. 73/7 und 176/2) zwischen östlichem Ende der Kuhlweinstraße und Ledaweg

C

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 30.03.2017, Amt für Straßen und Verkehr

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