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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Gemeindezentrums mit Kindertagesstätte

Verkündungsdatum: 07.11.2015

Weser-Kurier vom 7. November 2015

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Gemeindezentrums mit Kindertagesstätte in Bremen, Hemelingen, südlich der Christernstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan) (Bearbeitungsstand: 24.09.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 23. November 2015 bis 23. Dezember 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Hemelingen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

·         Kurzbericht zur Brutvogelerfassung und Fledermaus-Potenzialeinschätzung mit Ergebniskarte Brutvögel (ökologis, 2015).

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 95 (Vorhaben- und Erschließungsplan) am 5. November 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 05.11.2015