Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bebauungsplan 2473 für ein Gebiet im Stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und dem Kaiserhafen I

Bebauungsplan 2473 für ein Gebiet im Stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und dem Kaiserhafen I

Verkündungsdatum: 14.12.2015

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 14. Dezember 2015

Neuer Bebauungsplan (2473)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2473 für ein Gebiet im Stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und dem Kaiserhafen I im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 06.11.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis 4. Februar 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung beim Magistrat der Stadt Bremerhaven – Stadtplanungsamt ‑, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven und beim Hansestadt Bremisches Hafenamt, Steubenstr. 7a, 27568 Bremerhaven, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Magistrat der Stadt Bremerhaven ‑ Stadtplanungsamt ‑, beim Hansestadt Bremisches Hafenamt in Bremerhaven und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2473 am 3. Dezember 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 07.12.2015