Verkündungsdatum: 02.05.2016
Genehmigungsverfahren für den Betrieb einer Abfallumschlagsanlage
auf dem Grundstück Neustädter Hafen
Der Firma BLG CARGO Logistics GmbH & Co.KG, Neustädter Hafen – Terminal 21/ Senator- Bortscheller- Straße, 28197 Bremen wurde mit Genehmigung vom 17. November 2005 eine Container-Umschlagsanlage für Abfälle und eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr genehmigt.
Mit Schreiben vom 14. Juli 2015 bat die Firma darum, die Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2015 außer Kraft zu setzen. Begründet wurde dies damit, dass sie ihre Genehmigung nicht mehr benötigen, weil die Geschäftsgrundlage für diese Art von Umschlag nicht mehr gegeben sei.
Aufgrund aktueller nichtvorhersehbarer Kundenanfragen wird eine Genehmigung für die Container-Umschlagsanlage für Abfälle aufgrund einer Annahme eines Neugeschäftes jedoch wieder erforderlich.
Im Rahmen des Umschlagsbetriebes sollen in den geschlossenen Containern im stadtbremischen Neustädter Hafen Abfälle angeliefert und auf dem Betriebsgrundstück umgeschlagen werden. Da der Umgang mit Abfällen einer formalen Zulassung bedarf, ist ein Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Ziffern 8.15.1 (Umschlagsanlage für Abfälle) der 4. BImSchV durchzuführen.
Eine Änderung des bisherigen Betriebsablaufes und der Grundstücksverhältnisse zu der bis zum 1. Januar 2015 bestandenen Situation ist nicht vorgesehen.
Für die Anlage ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
Das Genehmigungsverfahren wird vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr durchgeführt.
Der Antrag und die Unterlagen werden in der Zeit vom 11. Mai 2016 bis einschließlich 10. Juni 2016 beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Wegesende 23, 28195 Bremen, Zimmer 362a, Block E, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Der Antrag und die Unterlagen können außerdem im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen, montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 361-16024 eingesehen werden.
Durch die Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen entstehende Kosten (wie Fahrtkosten, Arbeitsausfall und Ähnliches) können nicht erstattet werden.
Während der Auslegung und bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 24. Juni 2016, können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Behörden erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Werden gegen den Genehmigungsantrag fristgerecht Einwendungen erhoben, wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Ort und Zeitpunkt dieses Termins werden gesondert bekannt gegeben.
Zu dem Erörterungstermin werden die Einwender schriftlich eingeladen. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Bremen, den 27.04.2016