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Flächennutzungsplan Bremen, 2. Änderung – Hemelingen (Osterhop) –(Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft)

Verkündungsdatum: 02.05.2016

Weser-Kurier vom 2. Mai 2016

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
2. Änderung
‑ Hemelingen (Osterhop) 

Die Stadtbürgerschaft hat am 19. April 2016 den Flächennutzungsplan Bremen, 2. Änderung - Hemelingen (Osterhop) - beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltend­machung der Verletzung von Vorschriften – werden

1.     eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.     nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen, den 26.04.2016, Der Senat