Verkündungsdatum: 06.01.2017
Widmung in Bremen-Burg-Grambke
Erschließung 990 - Ruschweide
Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom
Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1273.
Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt. Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 04.01.2017, Amt für Straßen und Verkehr