Verkündungsdatum: 01.02.2017
Bodenrichtwertkarte Bremen 2015
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 13 der Bremischen Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch sind für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen Bodenrichtwerte zum
1. Januar 2015 durch den Gutachterausschuss in Bremen neu ermittelt worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Einsicht in die Bodenrichtwertkarte nehmen oder mündliche oder (kostenpflichtige) schriftliche Auskünfte daraus erhalten kann. Die Bodenrichtwertkarte liegt aus in der Auskunftstelle im Service Center Bau (ehemaliges Siemenshochhaus), Contrescape 72 und zwar während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bremen, den 26.01.2017