Verkündungsdatum: 01.03.2017
Neuer Bebauungsplan 2491
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2491 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland südlich der Rockwinkeler Heerstraße (zum Teil einschließlich) und der Eisenbahnstrecke Bremen- Buchholz zur Änderung von Festsetzungen für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2369 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 23.12.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 13. März 2017 bis 13. April 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Oberneuland und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2491 am 23. Februar 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 23.02.2017