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Widmungen in Bremen-Horn-Lehe, Bremen-Huchting und Bremen- Obervieland

Verkündungsdatum: 03.04.2017

Weser-Kurier vom 3. April 2017

Berichtigung und Widmung in Bremen-Kattenturm

1       Bereinigung der Widmung Hinterm Sielhof
Der 2. Bauabschnitt der Straße Hinterm Sielhof ab Pumpwerk bis einschließlich Wendeplatz vor Nr. 27 a mit dazu quer verlaufender Fuß- und Radwegverbindung vor den Nr. 29 und 31 (VL 47 Nr. 219/29) wurde mit Verfügung vom 31. März 1983, veröffentlicht in den bremischen Tageszeitungen am 7. April 1983, gewidmet.

Mit der Verfügung wurde ebenfalls die nordwestlich weiterführende Fuß- und Radwegverbindung sowie eine Planstraße in Verlängerung der Klaus-Groth-Straße gewidmet, die keilförmig zusammenlaufend an die Habenhauser Landstraße zwischen Nr. 61 und 63 anschließen sollten.

Die Widmung war mit der Bedingung verbunden, dass diese mit der Indienststellung der Straßenanlagen (Verkehrsübergabe) nach deren Fertigstellung rechtswirksam wird.

Diese keilförmig geplante weiterführende Fuß- und Radwegverbindung sowie Planstraße ab Klaus-Groth-Straße wurden bis heute nicht hergestellt. Die Widmung ist insofern für diese beiden Straßenteile nicht rechtswirksam geworden.

 

2       Widmung der Fuß-und Radwegverbindung Klaus-Groth-Straße/Hinterm Sielhof

Ab Wendeplatz der Klaus-Groth-Straße wurde eine Fuß- und Radwegverbindung hergestellt, die in leicht südöstliche Richtung laufend das Krimpelfleet quert und dann an die Fuß- und Radwegverbindung Hinterm Sielhof (VL 47 Nr. 219/29) anschließt.

Diese Fuß- und Radwegverbindung wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 182-a-1), zuletzt geändert in § 46 aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr  gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Verbesserung des überörtlichen Fuß- und Radwegnetzes zwischen Habenhausen und der Innenstadt.

Die bereinigte sowie gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan  angelegt. Der Widmungsplan und diese Verfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 31.03.2017, Amt für Straßen und Verkehr

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