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Öffentliche Auslegung der Entwicklungssatzung 1204

Verkündungsdatum: 19.08.2017

Weser-Kurier vom 19. August 2017

Entwicklungssatzung 1204

Es ist beabsichtigt, die Entwicklungssatzung 1204 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen An der kleinen Geest, Vor den Ahnewelgen, Landschaftsschutzgebiet und Siedlungsrand der Bebauung an der Grambker Heerstraße dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 17.08.2017 dem Entwurf der Entwicklungssatzung 1204 zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf der Entwicklungssatzung 1204 (Bearbeitungsstand: 20.07.2017) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 29.08.2017 bis 29.09.2017 montags bis mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum besteht Gelegenheit, von dem Entwurf der Entwicklungssatzung 1204 mit Begründung im Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2, 28717 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Planentwurf, Begründung und ggf. sonstige Unterlagen können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de/ im Menübereich „Bebauungspläne -Bebauungsplan-Verfahren“ abgerufen werden.

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 17.08.2017 zudem beschlossen, dass der Planaufstellungsbeschluss der Deputation für das Bauwesen vom 19.06.1996 zum Bebauungsplanverfahren 1204 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Grambker Heerstraße, An der Kleinen Geest, Vor den Ahnewelgen und Im Föhrenbrok (nördlicher Verbindungsweg) aufgehoben und das Planverfahren eingestellt wird.

Bremen, den 18.08.2017