Verkündungsdatum: 19.08.2017
Neuer Bebauungsplan 1565
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 17.08.2017 beschlossen, dass für die Grundstücke in Bremen-Vegesack Gärdesstraße 61 und Hammersbecker Straße 23-29 ein Bebauungsplan gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1565).
Bremen, den 18.08.2017