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Neuer Bebauungsplan 2475

Verkündungsdatum: 26.08.2017

Weser-Kurier vom 26. August 2017

Neuer Bebauungsplan 2475

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2475 für ein Gebiet in Bremen-Vahr, August-Bebel-Allee 176, zwischen August-Bebel-Allee 158-196 und südlich des Clubs zur Vahr im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 05.07.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 6. September 2017 bis 6. Oktober 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Str. 27A, 28329 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Schwachhausen/Vahr und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2475 am 17. August  2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Diese Amtliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de“ einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 24.08.2017

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