Verkündungsdatum: 11.10.2017
Bekanntgabe der Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb einer Eislaufbahn auf dem Ansgarikirchhof während der Dauer des Bremer Weihnachtsmarktes im Zeitraum vom 27. November 2017 bis 23. Dezember 2017
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, die folgende Leistung zu vergeben: Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislaufbahn auf dem Ansgarikirchhof während des Weihnachtsmarktes 2017 in Bremen.
Es handelt sich bei der zu vergebenden Leistung insgesamt um eine Dienstleistungskonzession, die unter den Interessenten, die die nachstehenden Eignungsanforderungen unter Ziffer 6.2. erfüllen, vergeben wird. Die Dienstleistungskonzession wird dabei auf das nach den unter Ziffer 6.3 aufgeführten Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Angebot ist wirtschaftlich, wenn es den Zuschlagskriterien an ein attraktives Angebot in besonderem Maße entspricht.
1. Vergebende Stelle:
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Referat 51 - Marktangelegenheiten
Stresemannstr. 48
28207 Bremen
Tel.: (0421) 361-2385,
Fax.: (0421) 361-6964
2. Vergabenummer:
SWAH 51-01/17
3. Vergabe nach Losen:
Eine Vergabe nach Losen ist nicht vorgesehen.
4. Art des Auftrags:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
5. Ausführungsort:
Stadt Bremen, Ansgarikirchhof
6. Art und Umfang der Leistung
In der Zeit vom 27. November bis 23. Dezember 2017 findet in Bremen der „Bremer Weihnachtsmarkt 2017“ statt. Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, während dieser Zeit auf eine frei zugängliche, offene „Eislaufbahn“ zu verwirklichen. Diese soll auf dem Ansgarikirchhof auf einer Fläche von ca.31 x 17 Meter errichtet und betrieben werden. Die Eislaufbahn ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtmarktes (Montag – Donnerstag von 10:00 Uhr bis 20:30 Uhr, Freitag – Samstag von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Sonntag von 11:00 Uhr bis 20:30 Uhr) zu betreiben. Die Eislaufbahn darf die vorgegebene Gewichtsbegrenzung von 5 t/m² nicht überschreiten. Das Errichten und Betreiben dieser Eislaufbahn soll einem Konzessionsnehmer/Interessenten übertragen werden. Entgelte für die Nutzung der Eislaufbahn dürfen nicht erhoben werden.
Als Gegenleistung für die Errichtung und den Betrieb der Eislaufbahn erhält der Konzessionsnehmer die Möglichkeit zur Bandenwerbung und zum Betrieb von drei Ausschank-/Imbissständen, und zwar einen Stand mit Heißgetränken (z. B. Glühwein, Kakao), einen Stand mit herzhaften Speisen (z.B. Bratwurst) und einen Stand mit süßen Speisen (z.B. Waffeln). Die Stände werden auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung betrieben. Für die Stände steht eine Fläche von insgesamt 20 x 8 Meter (abzüglich 4,5 m² Rettungsweg an einer Ecke) zur Verfügung.
Darüber hinaus muss eine Schlittschuhvermietung angeboten werden. Das Betriebsrisiko (incl. Unfallhaftung) für die Nutzung der Eislaufbahn trägt der Konzessionsnehmer.
Für das Aufstellen und den Betrieb der Stände fallen keine Gebühren an.
Eine Verankerung der Schlittschuhlaufbahn, ebenso wie der Stände, auf dem Platz ist nicht gestattet, die Oberflächen sind vor Schäden und Verschmutzung zu schützen und nach Abbau ggf. zu reinigen, Kabel, Schläuche usw. müssen stolpersicher verlegt werden, sie sind mit rollstuhlgerechten Überdeckungen abzudecken, Rettungswege sind freizuhalten, Lieferzeiten in der Fußgängerzone (werktags von 20:00 bis 11:00 Uhr) sind einzuhalten, zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten ist eine Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig, min. zwei Wochen vor Beginn beim ASV-Bürgerbüro (Tel.: 0421/ 361-6945 / -9587 / - 18087 /-89507 (bewohnerparken@ASV.Bremen.de) zu beantragen, sollten Verkehrsabsperrungen erforderlich sein, sind diese in Absprache mit dem örtlichen Polizeirevier oder der Verkehrsbehörde vom ASV aufzustellen.
Eine Standortübersicht kann bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle angefordert werden.
6.1: Mindestanforderungen an die Leistungserbringung:
a) die Fläche der Eislaufbahn darf 31 x 17 Meter nicht überschreiten;
b) die Fläche der Eislaufbahn sollte eine Mindestgröße von 25 x 12 Meter haben,
b) Eisbahn oder alternativ Kunstbahn,
c) keine Überdachung,
d) das Gewicht der Eislauffläche samt Aufbauten und Anlagen darf 5 t/m² nicht überschreiten,
e) Schlittschuhvermietung;
6.2: Eignungsanforderungen an die Interessenten:
a) Reisegewerbekarte nebst Haftpflichtversicherung, die je in Kopie mit dem Angebot vorzulegen sind;
b) erforderliche öffentlich-rechtliche Zulassung der Eislaufbahn (ggf. Prüfbuch etc.) sind vorhanden und werden mit dem Angebot vorgelegt;
6.3: Zuschlagskriterien:
Maßgeblich für die Entscheidung über die Vergabe der Konzession sind die Qualität und Gestaltung der Eisbahn ( Größe,Beschaffenheit und Beleuchtung), einschl. der Schlittschuhvermietung, der Stände sowie die Gesamtkonzeption. Angebote sollten zu jedem dieser Punkte eine Beschreibung enthalten und dem Konzessionsgeber einen möglichst genauen Eindruck von der geplanten Konzeption incl. des Personaleinsatzes vermitteln.
7. Schlusstermin für Angebotseingang
20.10.2017, 24:00 Uhr
Die Angebote sind auf dem Postwege oder direkt bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag und außen auf dem Umschlag gekennzeichnet als „Angebot Dienstleistungskonzession Weihnachtsmarkt 2017“ bis zum Schlusstermin einzureichen. Später eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Angebote können sofort bezuschlagt werden. Der Konzessionsgeber behält sich allerdings weitere Verhandlungen über die Leistungserbringung vor. Nach Abschluss dieser Verhandlungen erhalten die Interessenten die Gelegenheit zur Abgabe eines abschließenden Angebotes.
8. Bindefrist
Die Interessenten sind bis zum 10.11.2017 an ihre Angebote gebunden.
Bremen, den 09.10.2017
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