Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Blumenthal für das Gewerbegebiet BWK

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Blumenthal für das Gewerbegebiet BWK

Verkündungsdatum: 11.11.2017

Weser-Kurier vom 11. November 2017

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Im Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Blumenthal von der Straße „Zur Westpier“ bis zur Bahrsplate wurde mit Bescheid vom 03.11.2017 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Plan festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt worden. Er liegt weiterhin mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14.11.2017 bis einschließlich 27.11.2017 während der allgemeinen Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Zimmer 107a, Block D, Hanseatenhof 5, 28195 Bremen aus. Außerdem kann der Beschluss in derselben Frist auch beim Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 99a, 28779 Bremen zu den dort üblichen Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel.-Nr. 361 – 7424 oder der Tel.-Nr. 361 – 7503 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Bremen, den 10.11.2017