Verkündungsdatum: 11.06.2018
Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
in der Strafgerichtsbarkeit
für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
(1) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts und des Landgerichts Bremen liegt in der Zeit vom 18. Juni 2018 bis 22. Juni 2018 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich auf:
Amt für Soziale Dienste, Breitenweg 29 - 33, 28195 Bremen, Servicepoint
(2) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal liegt in der Zeit vom 18. Juni 2018 bis 21. Juni 2018 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am 22. Juni 2018 von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich auf:
Sozialzentrum 1 – Nord, Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen, Servicepoint.
(3) Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bremen, den 07.06.2018, Amt für Soziale Dienste