Verkündungsdatum: 24.10.2018
Bekanntgabe der Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb einer Eislaufbahn auf dem Ansgarikirchhof in Bremen während der Dauer des Bremer Weihnachtsmarktes im Zeitraum vom 26. November 2018 bis 23. Dezember 2018.
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, die folgenden Leistungen zu vergeben: Abschluss eines Konzessionsvertrages zu Errichtung und zum Betrieb einer Eislaufbahn auf dem Ansgarikirchhof während des Weihnachtsmarktes 2018 in Bremen.
Es handelt sich bei der zu vergebenden Leistung insgesamt um eine Dienstlei-tungskonzession, die unter den Interessenten, die die nachstehenden Eignungsanforderungen unter Ziffer 6.2. erfüllen, vergeben wird. Die Dienstleitungskonzession wird dabei auf das nach den unter Ziffer 6.3 aufgeführten Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Angebot ist wirtschaftlich, wenn es den Zuschlagskriterien an ein attraktives Angebot in besonderem Maße entspricht.
1. Vergebende Stelle:
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Referat 51 – Marktangelegenheiten
Sögestr. 31-33
28195 Bremen
2. Vergabenummer:
SWAH 51-01/18
3. Vergabe nach Losen:
Eine Vergabe nach Losen ist nicht vorgesehen.
4. Art des Auftrags:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Tariftreue- und
Vergabegesetztes.
5. Ausführungsort:
Ansgarikirchhof, 28195 Bremen
6. Art und Umfang der Leistung:
In der Zeit vom 26. November 2018 bis 23. Dezember 2018 findet in Bremen der „Bremer Weihnachtsmarkt 2018“ statt. Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt während dieser Zeit ein Angebot für die Nutzung einer offenen „Eislaufbahn“ zu schaffen und zwar als besondere Attraktion am Rande des Weihnachtsmarktes in der historischen Altstadt. Diese soll auf dem Ansgarikirchhof auf einer Fläche von ca. 31 x 17 Metern errichtet und betrieben werden. Die Eislaufbahn ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes (Montag – Donnerstag von 10.00 Uhr bis 20.30 Uhr, Freitag – Samstag von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr und Sonntag von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr) zu betreiben. Die Errichtung und das Betreiben dieser Eislaufbahn soll einem Konzessionsnehmer/Interessenten übertragen werden. Als Nutzungsentgelt für die Eisfläche darf keine Gebühr erhoben werden.
Als Gegenleistung für die Errichtung und den Betrieb der Eislaufbahn erhält der Konzessionsnehmer/die Konzessionsnehmerin die Möglichkeit zur Bandenwerbung und zum Betrieb von drei Ausschank-/Imbissständen, und zwar einen Stand mit Heißgetränken (z.B. Glühwein, Kakao, Kaffee), einen Stand mit herzhaften Speisen (z.B. Bratwurst, Pommes) und einen Stand mit süßen Speisen (z.B. Waffeln). Die Stände werden auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung betrieben. Wünschenswert ist auch ein Konzept, dass ein attraktives Angebot abseits der üblichen Ausschank-/Imbissstände verfolgt, wobei dieses auf das Publikum der Eisbahn und der die Läufer_innen begleitenden Personen abzustellen ist.
Für die Stände steht eine Fläche von insgesamt 20 x 8 Meter (abzüglich 4,5 m² Rettungsweg an einer Ecke) zur Verfügung.
Darüber hinaus muss eine Schlittschuhvermietung angeboten werden. Das Betriebsrisiko inklusive Haftung für die Nutzung der Eislaufbahn trägt der Konzessionsnehmer/die Konzessionsnehmerin.
Für das Aufstellen und den Betrieb der Stände fallen keine Gebühr an.
Eine Verankerung der Schlittschuhlaufbahn, ebenso wie der Stände, auf dem Platz ist nicht gestattet, die Oberflächen sind vor Schäden und Verschmutzung zu schützen und nach Abbau ggf. zu reinigen. Kabel, Schläuche usw. müssen stolpersicher verlegt werden, sie sind mit rollstuhlgerechten Überdeckungen abzudecken, Rettungswege sind freizuhalten, Lieferzeiten in der Fußgängerzone (werktags von 20.00 Uhr bis 11.00 Uhr) sind einzuhalten, zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten ist eine Ausnahmegenehmigung rechtzeitig, min. zwei Wochen vor Beginn, beim ASV-Bürgerbüro (Tel.: 0421/ 361-6945 / -9587 / -18087, bewohnerparken@ASV.Bremen.de) zu beantragen. Sollten Verkehrsabsperrungen erforderlich sein, sind diese in Absprache mit dem örtlichen Polizeirevier oder der Verkehrsbehörde vom ASV aufzustellen.
Eine Standortübersicht kann bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle angefordert werden.
6.1. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung:
a) die Fläche der Eislaufbahn darf 31 x 17 Meter nicht überschreiten,
b) die Fläche der Eislaufbahn darf 25 x 12 Meter nicht unterschreiten,
c) vorzugsweise natürliche Eisbahn, alternativ Kunstbahn,
d) keine Überdachung,
e) das Gewicht der Eislauffläche samt Aufbauten und Anlagen darf 5 t/m² nicht
überschreiten,
f) Schlittschuhvermietung;
6.2. Eignungsanforderungen an die Interessenten:
a) Reisegewerbekarte und Haftpflichtversicherung, die je in Kopie mit dem Angebot
vorzulegen sind,
b) erforderliche öffentlich-rechtliche Zulassung der Eislaufbahn (ggf. Prüfbuch, etc.
sind vorhanden und werden mit dem Angebot vorgelegt;
6.3. Zuschlagskriterien:
Maßgeblich für die Entscheidung über die Vergabe der Konzession sind in gleicher
Weise die
- Qualität und Gestaltung der Eisbahn (Größe, Beschaffenheit und Beleuchtung)
- Natürliche Eisbahn wird bevorzugt
- Preis der Schlittschuhvermietung für Erwachsene und Kinder, wobei günstige Preise
positiv bewertet werden
- Konzeption der Schlittschuhvermietung /-verleihe, insbesondere mit Blick auf die
vorhandenen Schlittschuhe sowie die Leitung der Kunden und Platz zum An- und
Ablagen der Schlittschuhe
- Attraktivität der Stände zum Verzehr von Speisen und Getränken
- Gesamtattraktivität der Anlage und Schlüssigkeit der Gesamtkonzeption, letzteres
insbesondere mit Blick auf den geplanten Personaleinsatz.Angebote sollten zu jedem dieser Punkte eine Beschreibung enthalten und dem Konzessionsgeber einen möglichst genauen Eindruck von der gesamten Konzeption vermitteln.
7. Schlusstermin für den Angebotseingang:
02.11.2018 24:00 Uhr
Die Angebote sind auf dem Postwege oder direkt bei der unter Ziffer 1. genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag und von außen auf dem Umschlag ge-kennzeichnet als „Angebot Dienstleistungskonzession Weihnachtsmarkt 2018“ bis zum Schlusstermin einzureichen.
Später eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Angebote können sofort bezuschlagt werden. Der Konzessionsgeber behält sich allerdings weitere Verhandlungen über die Leistungserbringung vor. Nach Abschluss dieser Verhandlungen erhalten die Interessenten die Gelegenheit zur Abgabe eines abschließenden Angebotes.
8. Bindefrist:
Die Interessenten sind bis zum 12. November an ihre Angebote gebunden.
Bremen, den 18.10.2018