Verkündungsdatum: 22.12.2018
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Hochwasserschutz Columbusinsel“ in Bremerhaven
Im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Hochwasserschutzes auf der Columbusinsel Bremerhaven wurde mit Bescheid vom 18.12.2018 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Plan festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens zugestellt worden. Es wurden im Verfahren zwei Einwendungen erhoben. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 02.01.2019 bis einschließlich 15.01.2019 während der Dienststunden bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Öffnungszeiten: montags 9.00 – 17.00 Uhr; dienstags – donnerstags 09.00 – 15.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Bremen, den 18.12.2018