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Bebauungsplan 2430 – erneute öffentliche Auslegung

Verkündungsdatum: 29.03.2019

Weser-Kurier vom 29. März 2019

Bebauungsplan 2430 – erneute öffentliche Auslegung

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2430 für ein Gebiet in Bremen - Neustadt zwischen Buntentorsdeich, beiderseits Am Dammacker und der Grünverbindung zum Werdersee (Bearbeitungsstand: 27.02.2019) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund erfolgter Änderungen des Planentwurfes während des Verfahrens ist der Plan gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Der Entwurf des Planes 2430 (Bearbeitungsstand: 27.02.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 9. April 2019 bis 26. April 2019, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans 2430 abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 25.03.2019

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