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Neuer Bebauungsplan 2455

Verkündungsdatum: 12.04.2019

Weser-Kurier vom 12. April 2019

Neuer Bebauungsplan 2455

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2455 in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt im Bereich des Schuppen 3 zwischen Konsul-Smidt-Straße, westlich Schuppen 1, Europahafen und westlich Schuppen 3 (Konsul-Smidt-Straße 52) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 25.02.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 24. April 2019 bis 24. Mai 2019, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Als zusätzlicher Service besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, 28219 Bremen, Waller Heerstraße 99 (Walle Center), zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungszeit können beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und beim Ortsamt West Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 21.03.2019