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Neubau des BSAG-Betriebshofes und der Umsteigeanlage Bremen-Gröpelingen; Planfeststellung nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Umweltverträglichkeitsprüfung - Bekanntmachung über die Durchführung eines Erörterungstermins -

Verkündungsdatum: 30.04.2019

Weser-Kurier vom 30. April 2019

Planfeststellung für den Neubau des Betriebshofes
und der Umsteigeanlage Bremen-Gröpelingen (NEBUG)

Im Planfeststellungsverfahren für das o. g. Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin beginnt am 14.05.2019 um 13.00 Uhr und findet im Sitzungssaal 1.07 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, statt. Zunächst werden die Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Erörterung der Einwendungen privat Betroffener beginnt im Anschluss daran, voraussichtlich um 15.00 Uhr.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.uvp-verbund.de (https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=9CE42E2C-F658-446F-B059-EFBD6FF9C0AD)
und auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr unter dem Link http://www.bauumwelt.bremen.de/verkehr/oeffentliche_bekanntmachungen-3827 öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 24.04.2019