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Bebauungsplan 1299 2. Änderung Teil A – erneute öffentliche Auslegung

Verkündungsdatum: 14.05.2019

Weser-Kurier vom 14. Mai 2019

Bebauungsplan 1299 2. Änderung Teil A – erneute öffentliche Auslegung

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 1299 Teil A für ein Gebiet in Bremen – Vegesack zwischen Steingutstraße, Friedhof Grohn, Jacobs University Bremen, Bruno-Bürger-Straße, Heinrich-Behrens-Straße und Loki-Schmidt-Straße (Bearbeitungsstand: 08.04.2019) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund erfolgter Änderungen des Planentwurfes während des Verfahrens ist der Plan gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Der Entwurf des Planes 1299 Teil A (Bearbeitungsstand: 08.04.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 26. Juni 2019, montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Foyer des Bauamtes Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans 1299 2. Änderung Teil A abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 09.05.2019