Verkündungsdatum: 16.11.2019
Bekanntmachung von Gewässerschauterminen 2019 der Gräben in Grolland
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, vertreten durch die Wasserbehörde, hat die Termine für die gemäß § 28 Bremisches Wassergesetz (BremWG) durchzuführende Gewässerschau in den Gebieten Grolland Nord und Grolland Süd wie folgt festgelegt:
Grolland Nord Dienstag, den 26.11.2019
Grolland Süd Mittwoch, den 27.11.2019
Bei der Gewässerschau wird die ordnungsgemäße Unterhaltung im Sinne von § 22 BremWG überprüft.
Die zur Unterhaltung Verpflichteten haben die Gewässer in einem Zustand zu halten, der den ungehinderten Wasserabfluss gewährleistet; Verrohrungen und Durchlässe sind frei zu halten. Gewässerbenutzungen bedürfen einer Erlaubnis der Wasserbehörde. Für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern ist eine Genehmigung durch die Wasserbehörde erforderlich. Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde der Gewässeraufsicht befugt, Grundstücke und Anlagen zu betreten. Den Schaubeauftragten ist der ungehinderte Zutritt zu den Gewässern zu gewähren.
Bremen, den 07.11.2019
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