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Amtliche Bekanntmachungen
- Amtliche Bekanntmachung des Zusammenschlusses des Wasserverbandes Oberneuland-Rockwinkel mit dem Bodenverband in der Wümmeniederung - Abteilung Oberneuland –
Amtliche Bekanntmachung des Zusammenschlusses des Wasserverbandes Oberneuland-Rockwinkel mit dem Bodenverband in der Wümmeniederung - Abteilung Oberneuland –
Verkündungsdatum: 07.12.2019
Weser-Kurier vom 7. Dezember 2019
Amtliche Bekanntmachung des Zusammenschlusses des „Wasserverbandes Oberneuland-Rockwinkel“ und des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung - Abteilung Oberneuland -“
Gemäß § 60 Absatz 3 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), wird bekanntgegeben:
- Durch die Übertragung der Aufgaben, des Vermögens und der Verpflichtungen des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung - Abteilung Oberneuland -“ auf den „Wasserverband Oberneuland-Rockwinkel“ gemäß § 60 Absatz 1 Ziffer 1 WVG haben sich beide Verbände zu einem neuen Verband zusammengeschlossen. Der neue Verband wird zukünftig den Namen „Wasser- und Bodenverband Oberneuland“ tragen.
- Der Zusammenschluss wird mit seiner Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.01.2020, wirksam.
- Gleichzeitig gilt die - Abteilung Oberneuland - des „Bodenverbandes in der Wümmeniederung“ als aufgelöst.
Der Zusammenschluss des „Wasserverbandes Oberneuland-Rockwinkel“ mit dem „Bremischen Bodenverband in der Wümmeniederung- Abteilung Oberneuland -“ wurde gemäß § 60 Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 WVG aufsichtsbehördlich genehmigt.
Bremen, den 29.11.2019