Verkündungsdatum: 18.12.2019
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 111
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 28. November 2019 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Gerhard-Rohlfs-Straße 48a, Albrecht-Roth-Straße und Schulkenstraße ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 111). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Bremen, den 16.12.2019
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