Verkündungsdatum: 19.12.2019
Neuer Bebauungsplan 2504
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2504 für ein Gebiet in Bremen - Neustadt / Alte Neustadt, zwischen Langemarckstraße, Grünenstraße, Häschenstraße und der Straße Am Deich, im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 06.11.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 6. Januar 2020 bis 6. Februar 2020, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungszeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 125 , dem Bebauungsplanentwurf 2493 und dem Bebauungsplan 2504 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 28.11.2019