Verkündungsdatum: 25.01.2020
Bebauungsplan 1218 1. Änderung – Zweite öffentliche Auslegung
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 1218 1. Änderung für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum (Bearbeitungsstand: 22.01.2020) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund erfolgter Änderungen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch ist der Plan erneut auszulegen. Daher hat die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung die erneute öffentliche Auslegung in ihrer Sitzung am 16.01.2020 beschlossen.
Diese erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch des Entwurfs des Bebauungsplanes 1218 1. Änderung (Bearbeitungsstand: 22.01.2020) einschließlich der Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis 6. März 2020 montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer).
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62 in 28757 Bremen zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Bauamt Bremen-Nord verfügbar:
Bremen, den 23.01.2020
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