Verkündungsdatum: 27.05.2020
Widmung in Bremen – Oslebshausen
(Erschließung 903)
Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Erschließung 903 (Bahnhof Oslebshausen) werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2181 mit Änderungszustimmung.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Lage der Straßen |
Straßengruppe (§ 3 Absatz 1 BremLStrG) |
Am Oslebshauser Bahnhof Die u-förmige Straße ab/bis Ritterhuder Heerstraße südlich des Bahnhofs Oslebshausen liegt im Osten zum Teil auf der bereits gewidmeten ehemaligen Sperberstraße; vor diesem Hintergrund erfolgt nur die Widmung des neuen nördlichen und südlichen Straßenteils Am Oslebshauser Bahnhof bis zum Anschluss an die bereits gewidmete Fläche der ehemaligen Sperberstraße. |
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P&R-Platz im Osten der Straße Am Oslebshauser Bahnhof und dem Bahnhof Oslebshausen |
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Gehwegverbindung ab Am Oslebshauser Bahnhof östlich des Gebäudekomplexes Hausnummer 2 in nördliche Richtung, weiter entlang der Nordseite dieses Komplexes Richtung Westen, bis zur Ritterhuder Heerstraße |
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 20.05.2020, Amt für Straßen und Verkehr