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Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz für das Bauvorhaben „Änderung der Eisenbahnüberführung Sebaldsbrücker Heerstraße“, Bahn-km 116,760 bis 117,046 der Strecke 1740 Wunstorf - Bremerhaven in der Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 05.06.2020

Weser-Kurier vom 5. Juni 2020

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
für das Bauvorhaben „Änderung der Eisenbahnüberführung
Sebaldsbrücker Heerstraße“, Bahn-km 116,760 bis 117,046 der Strecke 1740
Wunstorf - Bremerhaven in der Stadtgemeinde Bremen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hannover, vom 05.05.2020, Az. 581ppü/011-2018#001, wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 8. bis zum 22. Juni 2020 auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:

https://ddatabox.dataport.de/#/public/shares-downloads/2c4jqbR73zgFP3LzDRSck025CEjh4aCZ

Sollte aus persönlichen Gründen im Einzelfall eine Einsichtnahme in die Unterlagen über das Internet nicht möglich sein, kann bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter der Telefonnummer 0421/361-10106 eine andere Möglichkeit der Einsichtnahme abgestimmt werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, eingesehen werden.

Da es sich um ein Vorhaben handelt, für das die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht, ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und der nach § 27 UVPG auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das zentrale Internetportal unter dem Link http://www.uvp-portal.de zugänglich.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 02.06.2020

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