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Errichtung und Betrieb eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes am Standort Bremen-Hastedt – Auslegung der erteilten Genehmigung

Verkündungsdatum: 13.07.2020

Weser-Kurier vom 13. Juli 2020

Errichtung und Betrieb eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes
am Standort Bremen-Hastedt

Der swb Erzeugung AG & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28195 Bremen, ist für die Errichtung und den Betrieb eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes auf dem Grundstück Hastedter Osterdeich 255, 28207 Bremen, am 1. Juli 2020 von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen - nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden.

Die Genehmigung wurde mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen oder Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, zu erheben.

Auslegung der Genehmigung

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung wird in der Zeit vom 14. Juli 2020 bis einschließlich 28. Juli 2020 bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen -, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Für die Dauer von Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kann es allerdings aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sein, die Anzahl der gleichzeitig in die Genehmigung Einsicht nehmenden Personen zu begrenzen. Deshalb bittet die Gewerbeaufsicht um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0421/361-4294.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung kann auch unter der Internetadresse https://www.uvp-verbund.de/portal/ (Suchwort: BHKW Bremen-Hastedt) eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Einschränkungen im Rahmen der Corona Krise wird darum gebeten, bevorzugt diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Bremen, den 08.07.2020, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen