Verkündungsdatum: 04.09.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu Bebauungsplänen in Bremen-Oslebshausen
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan 152 - Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an der Ritterhuder Heerstraße
• Vorhabenbezogener Bebauungsplans 154 und 24. FNP-Änderung - Ansiedlung eines Baumarktes im Bereich Schragestraße
• Bebauungsplan 2525 und 25. FNP-Änderung - Neuordnung der Zulässigkeit des Einzelhandels im Bereich Schragestraße / Oslebshauser Tor
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, die Aufstellung verschiedener Bebauungspläne im Bereich Ritterhuder Heerstraße / Oslebshauser Tor / Schragestraße. Auf dem Grundstück Ritterhuder Heerstraße 44 ist die Ansiedlung eines neuen Lebensmittelvollsortimenters angedacht (VEP 152). Auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs an der Schragestraße soll ein Baumarkt angesiedelt werden (VEP 154). Für den Bereich zwischen Oslebshauser Tor, Bundesautobahn und Eisenbahn ist die Neuordnung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen vorgesehen (BPL 2525). Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Ortsamt West lädt ein zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am
Mittwoch, dem 16. September 2020 um 17.00 Uhr,
in der Mensa der Gesamtschule West
Lissaerstraße 7, 28239 Bremen
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt und allen Bürger*innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl auf 40 Personen begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung ab 7. September telefonisch unter 0421 361-8016 in der Zeit von Mo. – Do. 9.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9.00 - 13.30 Uhr möglich. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Datum der Anmeldung. Unangemeldetes Kommen kann leider nicht berücksichtigt werden.
Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Tagungsraum. Eine Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine verdächtigen Symptome („Erkältungsanzeichen“) aufweisen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).
Die Vorhabenplanung kann ab dem Zeitpunkt der Sitzung unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.bauumwelt.bremen.de/Wohnungsbau/Planen&Bauen
Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-5184 (Frau Endrulat) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.
Bremen, den 02.09.2020, Ortsamt West
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