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Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage im Bremer Industriehafen – Auslegung der erteilten Genehmigung

Verkündungsdatum: 27.10.2020

Weser-Kurier vom 27. Oktober 2020

Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage im Bremer Industriehafen

Der KENOW GmbH & Co. KG, Birkenfelsstraße 5, 28217 Bremen, ist für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage auf dem Grundstück Südweststraße 17, 28237 Bremen, am 21. Oktober 2020 von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen - nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden.

Die Genehmigung wurde mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen verbunden.

Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen oder Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, zu erheben.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, oder beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, kann beantragt werden, dass die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird. Der Antrag ist auch schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

Auslegung der Genehmigung

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung wird in der Zeit vom 28. Oktober 2020 bis einschließlich 11. November 2020 bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen -, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Für die Dauer von Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kann es allerdings aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sein, die Anzahl der gleichzeitig in die Genehmigung Einsicht nehmenden Personen zu begrenzen. Deshalb bittet die Gewerbeaufsicht um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0421/361-70012. Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung kann auch unter der Internetadresse https://www.uvp-verbund.de/portal/ (Suchwort: Kenow) eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Einschränkungen im Rahmen der Corona Krise wird darum gebeten, bevorzugt diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch wie folgt angefordert werden:

a) Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen

b) Office-HB@gewerbeaufsicht.bremen.de

Bremen, den 21.10.2020, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen

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