Verkündungsdatum: 21.11.2020
Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“
Die wesernetz Bremen GmbH hat die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeverbindungsleitung zwischen dem Hochschulring und dem Heizwerk Vahr beantragt. Das Planfeststellungsverfahren wird auf der Grundlage der §§ 65 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau durchgeführt.
Mit dem Vorhaben sollen die Fernwärmenetze im Bremer Osten und an der Universität miteinander verbunden werden. Es ist weiterhin vorgesehen, im Verlauf der Leitung Anschlussmöglichkeiten für bestehende oder zukünftige Wärmenetze in den Stadtteilen Horn-Lehe und Schwachhausen einzurichten.
Zwischen dem Einbindungspunkten an der Kreuzung Hochschulring/Kuhgrabenweg und dem Heizwerk Vahr an der Emil-Sommer-Straße in Bremen soll die Fernwärmeverbindungsleitung überwiegend im Straßenraum verlegt werden. Die Gesamtlänge der geplanten Trasse beträgt ca. 7,3 km. Für Vor- und Rücklauf soll jeweils ein isoliertes Kunststoffmantelrohr mit einem Innendurchmesser DN500 verbaut werden. Die Baumaßnahme soll in teilweise zeitgleichen Abschnitten und in einem Zeitraum von insgesamt etwa zwei Jahren durchgeführt werden.
Es wurde bereits nach § 5 UVPG festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die Vorhabenträgerin hat einen UVP-Bericht vorgelegt. Die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind wie folgt bezeichnet:
• Erläuterungsbericht,
• Lagepläne zum genauen Trassenverlauf,
• UVP-Bericht (einschließlich einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung),
• Landschaftspflegerischer Begleitplan,
• Artenschutzfachbeitrag,
• Baumgutachten,
• Baulärmuntersuchung,
• Verkehrslärmuntersuchung,
• Gutachten Bodenmanagement,
• UVP-Vorprüfung,
• Blockstation - Schalluntersuchung.
Die Antragsunterlagen für das Vorhaben einschließlich der Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung werden gemäß § 73 Abs. 3 BremVwVfG i.V.m. § 3 des Plansicherungsgesetzes (PlanSiG) in der Zeit vom 23. November 2020 bis zum 22. Dezember 2020 (einschließlich) im Internet unter der Adresse www.bauumwelt.bremen.de und den weiteren Menüpunkten „Klimaschutz“ → “Klima und Energie“ → „Zulassungsverfahren für Gas-, Strom- und Fernwärmeleitungen“ → „Planfeststellungsverfahren zur Fernwärmeverbindungsleitung Uni-Vahr“ veröffentlicht. Ergänzend können die Antragsunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen eingesehen werden:
• Service Center Bau bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, nach telefonischer Terminvereinbarung montags - mittwochs 9.00 – 15.00 Uhr, donnerstags 9.00 – 17.00 Uhr, freitags 9.00 – 12.00 Uhr, Telefon: 0421/361-15202;
• Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Straße 27A, Block D, 28329 Bremen, nach telefonischer Terminvereinbarung montags bis donnerstags von 9.00 – 15.00 Uhr und freitags von 9.00 – 13.30 Uhr, Telefon 0421/361-3063;
• Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstraße 105, 28359 Bremen, nach telefonischer Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr, Telefon 0421/361-3053.
Zudem können die Antragsunterlagen ab sofort und für die Dauer des Verfahrens unter der o.g Internetseite und unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.
Jede oder jeder, deren oder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 3. Februar 2021 (Eingang)
beim Ortsamt Schwachhausen Vahr, Wilhelm-Leuschner-Straße 27A, 28329 Bremen (geschlossen von 24.12.2020 bis zum 03.01.2021),
beim Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstraße 105, 28359 Bremen (geschlossen vom 23.12.2020 bis zum 08.01.2021) sowie
bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
schriftlich oder, nach telefonsicher Anmeldung, zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Zur Anmeldung für die Erhebung von Einwendung zur Niederschrift können bei den Ortsämtern die o.g. Telefonnummern, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Telefonnummer 0421/361-4044 (nicht besetzt vom 23.12.2021 bis zum 03.01.2021) genutzt werden. Für Rückfragen zu den Antragsunterlagen oder zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter der Telefonnummer 0421/361-4044 (nicht besetzt vom 23.12.2021 bis zum 03.01.2021).
Einwendungen gegen den Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 BremVwVfG, § 21 Abs. 4 UVPG).
Die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde nach § 74 BremVwVfG einzulegen oder deren satzungsgemäßer Aufgabenbereich durch die Zulassungsentscheidung berührt wird, können bis zum 3. Februar 2021 (Eingang) bei den oben genannten Einrichtungen, bei denen Einwendungen erhoben werden können, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Stellungnahmen der Vereinigungen zu dem Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 3 BremVwVfG, § 21 Abs. 4 UVPG).
Hinweise:
Bremen, den 18.11.2020
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