Verkündungsdatum: 15.01.2021
Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 22a der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 15. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1634), die zuletzt durch Verordnung vom 08. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 12) geändert worden ist – im Folgenden: Coronaverordnung – die folgende Allgemeinverfügung:
Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb der in der Anlage in Wort und Bild abgegrenzten räumlichen Geltungsbereiche „Schlachte“ und „Viertel (Steintor/Ostertor)“ ist ab dem 17.01.2021 täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bis zum Ablauf des 14.02.2021 untersagt.
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung der Ziffer 1 stellen gemäß § 73 Absatz 1a Nummer 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern in Höhe von 300 bis 2.000 Euro geahndet.Es wird darauf hingewiesen, dass es gemäß § 3 Nr. 1 des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung untersagt ist, sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen.
Hinweise
Die Anordnung unter Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.
Auf die Vorgaben des Ansammlungs- und Veranstaltungsverbots des § 2 Absatz 1 Coronaverordnung wird hingewiesen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es gemäß § 3 Nr. 1 des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung untersagt ist, sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen.
Bremen, den 14.01.2021, Ordnungsamt Bremen