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Bekanntmachung gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz („Notbremse“) vom 23.04.2021 für die Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 24.04.2021

Wesere-Kurier vom 24. April 2021

Bekanntmachung gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz („Notbremse“) vom 23.04.2021 für die Stadtgemeinde Bremen

Ab Samstag, dem 24.04.2021, treten mit unmittelbarer Wirkung die folgenden gesetzlichen Maßnahmen in Kraft:

  • 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 10 Infektionsschutzgesetz wegen der Überschreitung des Schwellwertes von 100

  • 28b Absatz 3 Satz 3 Infektionsschutzgesetz wegen der Überschreitung des Schwellwertes von 165

Gleichzeitig tritt die folgende gesetzliche Maßnahme außer Kraft:

  • 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 3 Buchstabe b Infektionsschutzgesetz wegen der Überschreitung des Schwellwertes von 150

Den Wortlaut und Regelungsinhalt der genannten Maßnahmen finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadtgemeinde Bremen heute bei 170 und überschreitet seit drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, den Schwellenwert von 150 und den Schwellenwert von 165 (vergleiche die Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen).

Bremen, den 23.04.2021, Ordnungsamt Bremen

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