Verkündungsdatum: 15.05.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz der bestätigten Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 betrug in der Stadtgemeinde Bremen nach den unter https://www.rki.de/inzidenzen im Internet tagesaktuell abrufbaren Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) am 10.05.2021 den Wert von 95,8; am 11.05.2021 den Wert von 93,7; am 12.05.2021 den Wert von 88,3; am 14.05.2021 den Wert von 72,4 und am 15.05.2021 den Wert von 65,7 . Der für die sog. „Bundes-Notbremse“ maßgebliche Schwellenwert von 100 wurde somit heute an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten.
Ab Montag, den 17.05.2021 treten daher die gemäß § 28b Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 IfSG bestimmten gesetzlichen Maßnahmen außer Kraft (§ 28b Abs. 2 IfSG).
Unbeschadet von dem Außerkrafttreten der „Bundes-Notbremse“ gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Maßnahmen weiterhin:
Bremen, den 15.05.2021, Ordnungsamt Bremen