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Einladung des Ortsamtes Osterholz zu einer Einwohnerversammlung am 08.07.2021 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 156 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan)

Verkündungsdatum: 26.06.2021

Weser-Kurier vom 26. Juni 2021

Beteiligung der Bürger/innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 156 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes sowie von öffentlich geförderten Wohnungen in Osterholz-Tenever nördlich der Otto-Brenner-Allee und westlich der Neuwieder Straße aufzustellen.

Das Ortsamt Osterholz lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Donnerstag, den 8. Juli 2021 um 18.00 Uhr im
OTe-Saal, Otto-Brenner-Allee 44-46, 28325 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung gegeben.

Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an
office@oaosterholz.bremen.de (bis spätestens zum 07.07.2021) oder telefonisch unter 0421 361-79169 oder 361-3104 möglich. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.  

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Veranstaltung über Zoom mitzuverfolgen mit folgenden Einwahldaten: https://zoom.us/j/98036437705?pwd=R1RibmxibkxsYlNjSW8xN3lNZVFOQT09
Meeting-ID: 980 3643 7705
Kenncode: 155904

Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Sitzungsraum. Eine Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine verdächtigen Symptome („Erkältungsanzeichen“) aufweisen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend). Im Übrigen sind die örtlichen Vorgaben einzuhalten.

Die Präsentation kann ab 08.07.2021 auf der Website des Ortsamtes unter
https://www.ortsamt-osterholz.bremen.de sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter https://www.bauumwelt.bremen.de/ (Reiter: Wohnungsbau, Themenbereich: Planen & Bauen) eingesehen werden.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-2383 (Herr Kaal) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 22.06.2021, Ortsamt Osterholz