Verkündungsdatum: 25.08.2021
Gemäß § 10 Abs. 1 des Bremischen Polizeigesetzes in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergeht nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit:
Nördlich: Nordwestknoten, Bürgerpark (Hollerallee), Bahnlinie über Hauptbahnhof bis Bahnhof Sebaldsbrück
Östlich: Hemelinger Bahnhofstraße
Südlich: Weser, über Wilhelm-Kaisen-Brücke, Neustadtscontrescarpe
Westlich: Bahnlinie von Bahnhof Neustadt bis Nordwestknoten, Findorffstraße
Der Verbotsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet. Insoweit wird ein fußläufiges Durchquerungsverbot für den Verbotsbereich im vorgenannten Verbotszeitraum ausgesprochen.
Den Besucherinnen und Besuchern des Fußballspiels wird per Busshuttle ein optionaler kostenloser Transfer zum Stadion ermöglicht. Nach Spielende erfolgt ebenso optional ein gesammelter und ebenfalls kostenloser Rücktransport per Busshuttle vom Osterdeich/Lüneburger Straße (Höhe Weserterrassen; Ausstieg vor dem Spiel entspricht dem Einstieg nach dem Spiel) zum Hauptbahnhof.
Angehörigen jeglicher Fangruppierungen der an diesem Bundesligaspiel beteiligten Vereine sowie Besucherinnen und Besuchern dieser Begegnung wird untersagt, im Verbotsbereich während der Verbotszeit Glasflaschen und Getränkedosen sowie andere Gegenstände (auch pyrotechnischer Art), die als Hiebwaffen oder Wurfgeschosse dienen können, mit sich zu führen.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Bremen, den 24.08.2021, Ordnungsamt Bremen