Verkündungsdatum: 25.11.2021
In der Stadtgemeinde Bremen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 0 (Hospitalisierungsinzidenz 0 bis 3/ Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten) überschritten. Gemäß § 1 Absatz 2 der 29. Coronaverordnung (Brem.GBl. S. 658), die durch Verordnung vom 9. November 2021 (Brem.GBl. S. 712) geändert worden ist, hat der Senat daher am 23. November 2021 die Warnstufe 2 (Hospitalisierungsinzidenz 3 bis 6) festgestellt. Sie tritt in der Stadtgemeinde Bremen am 25. November 2021 in Kraft.
Die Warnstufe 2 gilt gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 der 29. Coronaverordnung als bekanntgegeben.
Bremen, den 24.11.2021, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz