Verkündungsdatum: 02.03.2022
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein nachhaltiges und urbanes Stadtquartier geschaffen werden. In dem Plangebiet sollen Arbeit in hoher räumlicher Nähe, Dichte und Vernetzung untereinander sowie zum Wohnen, zu Bildung, zu Kultur, Versorgung und Freizeitgestaltung stattfinden.
Das Ortsamt lädt zu einer Einwohnerversammlung am
Mittwoch, den 16. März 2022, um 18.00 Uhr
in virtueller Form auf dem ZOOM-Portal
im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein.
Den Link zur Einwohnerversammlung finden Sie rechtzeitig auf der Startseite unserer Homepage unter:
www.ortsamt-vegesack.bremen.de
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.
Dabei wird allen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Sie können sich beim Bauamt Bremen-Nord auch online (www.bbn.bremen.de) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Ihre Auswirkungen informieren und haben bis zum 02.04.2022 Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Bremen, den 18.02.2022, Ortsamt Vegesack