Verkündungsdatum: 14.03.2022
Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich des Gewerbeparks Hansalinie werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen der Bebauungspläne 1365 und 2447.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 11.03.2022, Amt für Straßen und Verkehr