Verkündungsdatum: 25.06.2022
Auf Antrag des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer (TdV) wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) der Plan für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge-West, Bernhardtring durch die obere Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Datum vom 23.06.2022 festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgenden Dienststellen eingesehen werden:
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).
Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem ab sofort auf https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft__hochwasser__und_kuestenschutz/wasserrechtliche_planfeststellungs__und_plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.
Bremen, den 24.06.2022