Verkündungsdatum: 16.09.2022
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, das 12. Klarstellungs- und Entwicklungsortsgesetz nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen für ein Gebiet in Bremen-Strom entlang der Stromer Landstraße (Bearbeitungsstand: 31.05.2022) zu erlassen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 1. September 2022 dem Entwurf des Ortsgesetzes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zum 12. Klarstellungs- und Entwicklungsortsgesetz (Bearbeitungsstand 31.05.2022) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26. September 2022 bis 10. November 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17:00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de (unter Bebauungspläne – Ortsgesetz, Erhaltungs-/Gestaltungssatzung) online abgerufen werden.
Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form (an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de) zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die aktuellen Abstands-, Hygiene- und Zutrittsregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.
Zudem besteht in der o. g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Strom, Stromer Landstr. 26a, 28197 Bremen, donnerstags zwischen 15.00 und 17.00 Uhr oder nach vorheriger Absprache unter cornelia.renken@oastrom.bremen.de Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital (an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de ), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum 12. Klarstellungs- und Entwicklungsortsgesetz personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 01.09.2022