Verkündungsdatum: 29.09.2022
Die Stadtbürgerschaft hat am 13. September 2022 den Flächennutzungsplan Bremen – 23. Änderung für ein Gebiet in Bremen – Überseestadt (Überseeinsel) – beschlossen.
Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann beim der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis:
Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden
eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bremen, den 20.09.2022, Der Senat