Verkündungsdatum: 26.10.2022
Die Allgemeinverfügung vom 19.09.2022, und somit die Festlegung der Sperrzone für gehaltene Vögel in Bremen in den Stadt- bzw. Ortsteilen:
Rönnebeck, Blumenthal, Fähr-Lobbendorf, Vegesack, Aumund-Hammersbeck, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Werderland, Seehausen, Strom, Neustädter Hafen sowie Industriehafen
wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Mit Allgemeinverfügung vom 19.09.2022 wurde eine Sperrzone, bestehend aus einer Überwachungszone in Bremen festgelegt, da bei gehaltenem Geflügel in einem Betrieb im Landkreis Oldenburg die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, dessen Sperrzonenbereich in das Gebiet des Landes Bremen hineinreichte. Daher wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oldenburg wurde nunmehr aufgehoben.
Damit ist der Grund zur Aufrechthaltung der Sperrzone in Bremen entfallen.
Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Allgemeinverfügung erlassen und hebt nunmehr die Sperrzone auf.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.
Bremen, den 24.10.2022, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen