Verkündungsdatum: 29.10.2022
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2545A für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen zwischen Hermann-Ritter-Straße, Am Tabakquartier und der Straße Am Gaswerkgraben auf dem ehemaligen Brinkmann-Areal (Teilfläche A) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2545A in ihrer Sitzung am 29. September 2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplanes 2545A zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan 2545A sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Umnutzung von zwei ehemaligen Tabakspeichern zum Wohnen und für nicht störendes Gewerbe geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2545A (Bearbeitungsstand: 30.08.2022) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 8. November 2022 bis 9. Dezember 2022, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind nur bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und online verfügbar:
Umwelt allgemein:
Naturschutz (Brutvögel, Fledermäuse, Bäume, Biotope):
Schallschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm):
Verkehr:
Boden/Altlasten:
Kampfmittel:
Wasser:
Bremen, den 27.10.2022