Verkündungsdatum: 29.10.2022
Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 161 „Kita Kaemenas Hof“ (mit Vorhaben- und Erschießungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) in Bremen-Oberneuland an der Rockwinkeler Landstraße, westlich An Kaemenas Hof und rückwärtig Lisel-Oppel-Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 161 (Bearbeitungsstand: 18.08.2022) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 8. November 2022 bis 9. Dezember 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland , Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen, nach vorheriger Absprache unter Tel. 361 17399 oder per E-Mail: office@oaoberneuland.bremen.de) Kenntnis zu nehmen.
Pandemiebedingt wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen möglichst in digitaler Form zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen, je nach Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, ggf. ist der mitgebrachte medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie ggf. die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich (email: bauleitplanungstadt@bau.bremen) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten der oben genannten Pläne erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu den oben genannten Plänen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2545A und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 161 am 29. September 2022 jeweils einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 27.10.2022