Verkündungsdatum: 17.12.2022
Vom 13.12.2022
Aufgrund des § 64 Abs. 1 Satz 1 Bremisches Wassergesetz (BremWG[1]) werden folgende Anlagen und Bauwerke durch die Rechtskraft dieser Allgemeinverfügung zur Hochwasser-schutzanlage gewidmet:
Die Station km 0+000,00 entspricht dem Punkt W3 aus der Karte zu § 1 der Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen[1].
Die Hochwasserschutzanlage wird mit nachfolgender eingehender textlicher Beschreibung und den Anlagen unter Punkt 2 umfasst:
Von Punkt W3 bis Station 0+483,78 weserabwärts
Von Station 0+483,78 bis Station 0+565,54 weserabwärts
Von Station 0+565,54 rechtwinklig abknickend über die aufgepflasterte Fahrrampe bis Station 0+574,78
Am rechten Rand der Fahrrampe bei Station 0+574,78 zurück bis zur westlichen Grenze der Parkplatzfläche im Westen der Halle 36 bei Station 0+583,79 und weiter auf der Mauer der Parkplatzeinfassung bis Station 0+757,20 an der Straße „Stephanikirchenweide“
Ab Station 0+757,20 parallel zur Straße „Stephanikirchenweide“ der weiße Randstein zwischen Fußweg (graue Gehwegplatten) und Radweg (rotes Pflaster) bis zur gewidmeten Hochwasserschutzlinie auf Höhe der Einfahrt zum Gelände der Überseeinsel bei Station 0+977,66
[1] Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 27. Januar 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 8)
Anlagen |
Datum |
Maßstab |
Widmungsplan Überseeinsel – Kellogg, Hochwasserschutzmaßnahmen zur Quartiersumgestaltung in der Fassung vom |
15.11.2022 |
1:1000 |
Lage und Beschreibung der Hochwasserschutzanlagen |
09.06.2022 / 21.04.2022 |
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Widmungsbeschreibung Überseeinsel – Kellogg, Unterlagen für die Widmung der Hochwasserschutzlinie in der Fassung vom |
15.11.2022 |
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Die in dieser Allgemeinverfügung unter 1. beschriebene Hochwasserschutzanlage ist so zu unterhalten, dass sie ihre Funktion uneingeschränkt erfüllt (§ 65 BremWG). Der Umfang der Unterhaltungspflichten an der Hochwasserschutzanlage umfasst insbesondere:
Die Hochwasserschutzanlage enthält Anlagenteile, die nicht ausschließlich für den Hochwasserschutz erforderlich sind. Die Regelungen der Zuständigkeit für die Unterhaltung der Straßenverkehrsflächen des Geh- und Radweges an der Straße „Stephanikirchenweide“ sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinverfügung.
Die Unterhaltungspflicht für die Anlagen / Gebäude, wie Geländer, Beleuchtungs-masten, Rohrbrücke, Papierkörbe, Straßenpflaster, etc. im Bereich jeglicher Flächen innerhalb der 5,00 m Freihaltestreifen verbleibt bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücksflächen.Gem. § 64 Abs. 1 BremWG erhalten Anlagen, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser nach dem Bemessungswasserstand nach § 62 BremWG zu dienen bestimmt sind, ihre Eigenschaft einer Hochwasserschutzanlage durch eine von der oberen Wasserbehörde vorzunehmende Widmung.
Auf den ehemaligen Betriebsflächen von Kellogg im Areal zwischen Weser und Europahafen auf der sogenannten Überseeinsel entsteht ein neuer Stadtteil. Im Zuge der Erschließung des Gebietes wurde von der Grundstückseigentümerin, der Überseeinsel GmbH, für das Baugebiet eine private Hochwasserschutzlinie (Objektschutz) errichtet. Aufgrund der mit Herstellung dieser Anlagen vorgenommenen Abstimmung mit der oberen Wasserbehörde und dem Bremischen Deichverband am rechten Weserufer entspricht diese Hochwasserschutzlinie vollständig den Vorgaben des Küstenschutzes an öffentliche Hochwasserschutzanlagen.
Die bisherige Hochwasserschutzlinie verläuft diagonal durch das Planungsgebiet zwischen Stephani Höfe und Kellogg´s Quartier von der Weser zum Europahafen.
Mit dieser Allgemeinverfügung wird der errichtete Objektschutz des neues Baugebietes als öffentliche Hochwasserschutzlinie gewidmet. Das dadurch deichgeschützte Gebiet fällt mit Bestandskraft dieser Verfügung in das Verbandsgebiet des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer. Die Unterhaltungspflicht an der Anlage wird mit dieser Allgemeinverfügung übertragen. Der Deichverband wurde angehört und hat der Übertragung zugestimmt.
Durch den Neubau und die Abnahme kann eine Widmung der neuen öffentlichen Hochwasserschutzanlage erfolgen. Daher muss die bisherige Hochwasserschutzanlage entsprechend entwidmet werden. Die Entwidmung ergibt sich aus Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, erhoben werden.
Bremen, den 13.12.2022