Verkündungsdatum: 17.12.2022
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2351 „Koch und Bergfeld Areal“ für ein Gebiet in Bremen-Neustadt in den Ortsteilen Neuenland, Gartenstadt-Süd und Huckelriede zwischen Kirchweg, Fabrikweg, südöstlichem Kleingartengebiet und Neuenlander Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2351 in ihrer Sitzung am 24.11.2022 den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich anzupassen. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplanes 2351 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan 2351 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, das denkmalgeschützte und ehemals gewerblich genutzte Areal zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohnnutzungen und öffentlichen Nutzungen zu entwickeln.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2351 (Bearbeitungsstand: 06.10.2022) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. Januar 2023 bis 3. Februar 2023, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form per E-Mail an: bauleitplanungstadt@bau.bremen zu übermitteln.
Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail (Planservice@bau.bremen.de) anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen je nach aktueller Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2351 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 24.11.2022