Verkündungsdatum: 24.03.2023
Die Allgemeinverfügung vom 20.02.2023, und somit die Festlegung der Sperrzone für gehaltene Vögel in Bremerhaven in den Stadt- bzw. Ortsteilen:
Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor inkl. der Enklave Fehrmoor, Weddewarden sowie im nördlichen Teil der stadtbremischen Überseehäfen,
wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Mit Allgemeinverfügung vom 20.02.2023 wurde eine Sperrzone, bestehend aus einer Überwachungszone in Bremerhaven festgelegt, da bei gehaltenem Geflügel in einem Betrieb im Landkreis Cuxhaven die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, dessen Sperrzonenbereich in das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven hineinreichte. Daher wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven wurde nunmehr aufgehoben.
Damit ist der Grund zur Aufrechthaltung der Sperrzone in Bremerhaven entfallen.
Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Allgemeinverfügung erlassen und hebt nunmehr die Sperrzone auf.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.
Bremen, den 22.03.2023, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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